Seminartag Oktober 2023

Der Seminartag 2023 fand am Mittwoch, den 18. Oktober von 9:30 bis ca. 17:30 Uhr im e-con ArenaPark in Memmingen (Bodenseestraße 46) zu den Themen „Digitaler Wandel in den Unternehmen und in der Wirtschaftsprüfung“ Nachhaltigkeitsberichterstattung derUnternehmen – neue gesetzliche Vorgaben –“

statt.

Digitaler Wandel in Unternehmen und in der Wirtschaftsprüfung (Vormittag)

Unternehmen, Kreditinstitute, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und ihre Mitarbeiter müssen heute in der Lage sein, über relevante Facetten der Digitalisierung fundiert diskutieren zu können. Ein Kernbegriff in diesem Zusammenhang ist „Künstliche Intelligenz“. Ein Schwerpunkt des Seminars wird die Erläuterung aktueller Entwicklungen der Digitalisierung in den Unternehmen und in der Wirtschaftsprüfung, insbesondere die praxisorientierte Einführung in das Gebiet der Künstlichen Intelligenz, darstellen. Im Vordergrund stehen dabei die Erläuterungen moderner, praxistauglicher Tools aus den Bereichen Data AnalyticsProcess Mining sowie Robotic Process Automation (RPA).

Ziel des Seminars war es, einen fundierten und praxisorientierten Überblick über die aktuellen Entwicklungen neuer Technologien sowohl in den Unternehmen als auch in der Wirtschaftsprüfung zu geben. Dabei wurden potenzielle Effizienz- und Qualitätsvorteile für die Unternehmen und die Wirtschaftsprüfer herausgearbeitet.

Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen (Nachmittag)

Die neue europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verpflichtet ab dem Jahr 2024 zunächst unmittelbar größere (kapitalmarktorientierte) Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern sowie ab dem Jahr 2025 auch mittelständische Unternehmen mit über 250 Arbeitnehmern, einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. In Deutschland werden von der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht rund 15.000 Unternehmen unmittelbar betroffen sein. In diesem Zusammenhang wird auch die Umsetzung der EU-Taxonomie Verordnung und damit die Offenlegung bestimmter Kennzahlen der Unternehmen („grüne“ Umsatzerlöse, „grüne“ Investitionen und „grüne“ Betriebsausgaben) verpflichtend sein. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzverpflichtet bereits heute Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette zu beachten und darüber zu berichten.

Ziel des Seminars war es , die rechtlichen Vorgaben für die Unternehmen zu erläutern und anhand von Fallbeispielen anschaulich darstellen. Auf besondere Herausforderungen für die Unternehmen wurde explizit eingegangen.

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