Satzung

  • Der UFW e.V. ist ein Förderverein i.S.v. § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der Universität Ulm verwendet (§ 2 Abs. 1).

  • Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Dritten Abschnitts des Zweiten Teils der Abgabenordnung (§ 2 Abs. 2).

  • Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins fördern will (§ 3 Abs. 1).

  • Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand erworben (§ 3 Abs. 2).

  • Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und das Kuratorium (§ 4).

  • Einmal jährlich ist eine ordentliche Mitgliederversammlung unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen (§ 6).