Satzung
- Der UFW e.V. ist ein Förderverein i.S.v. § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der Universität Ulm verwendet (§ 2 Abs. 1).
- Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Dritten Abschnitts des Zweiten Teils der Abgabenordnung (§ 2 Abs. 2).
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins fördern will (§ 3 Abs. 1).
- Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand erworben (§ 3 Abs. 2).
- Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und das Kuratorium (§ 4).
- Einmal jährlich ist eine ordentliche Mitgliederversammlung unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen (§ 6).