Mitgliedschaft
Bei den ordentlichen Mitgliedern wird zwischen persönlicher Mitgliedschaft und Firmen-Mitgliedschaft unterschieden. Berufsanfängern (Hochschulabsolventen bis drei Jahre nach Beendigung des Studiums) wird ein ermäßigter Beitrag gewährt.
Studierende sind außerordentliche Mitglieder. Der Studentenstatus ist durch eine Studien- oder Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Die derzeit aktuellen Beiträge können Sie in der Beitragsordnung einsehen.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Senden Sie Ihren Aufnahmeantrag bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns.
Die Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrages erbitten wir aus Arbeitsvereinfachungsgründen per Lastschrift. Bitte füllen Sie dazu die entsprechende Einzugsermächtigung aus. Eine Zahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich. Weitere Einzelheiten zum UFW können Sie auch dem Auszug aus der Satzung entnehmen.Bei den ordentlichen Mitgliedern wird zwischen persönlicher Mitgliedschaft und Firmen-Mitgliedschaft unterschieden. Berufsanfängern (Hochschulabsolventen bis drei Jahre nach Beendigung des Studiums) wird ein ermäßigter Beitrag gewährt.
Die Vorteile, die sich für insbesondere für Absolventen der Universität Ulm aus einer Mitgliedschaft ergeben, haben wir Ihnen in einem Merkblatt festgehalten.
Beitragsordnung
Ordentliche Mitgliedschaft:
- Persönliche Mitgliedschaft: 80,- EUR
- Firmen-Mitgliedschaft: 240,- EUR
Der Betrag wird laut Vorstandsbeschluss juristischen Personen als Mindestbeitrag empfohlen. - Berufsanfänger: 40,- EUR
Berufsanfänger sind Hochschulabsolventen bis drei Jahre nach Beendigung des Studiums mit entsprechendem Nachweis.
Außerordentliche Mitgliedschaft:
- Studierende: 10,- EUR
Der Studentenstatus ist durch Studien- oder Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Spenden nehmen wir gerne entgegen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung.